Nach langen Wochen des Herumrennens, der zahllosen Dokumente und des Verwirrspiels der Behörden sind wir nun endlich an einem Punkt angelangt, da wir genau wissen, was uns mit der bevorstehenden Traumhochzeit erwartet. Doch langsam!
- Wie kommt man bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten an die beiderseits benötigten Ehefähigkeitszeugnisse? Nun, zum Einen garnicht, und zum Anderen nur mit Mühe. Denn an ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis kommt man erst, wenn man ein ungarisches Ehefähigkeitszeugnis der künfrigen Ehefrau vorweisen kann.
- Wie aber kommt man zu einem ungarischen Ehefähigkeitszeugnis der künftigen Ehefrau? In Ungarn, in dem man das Ehefähigkeitszeugnis des künftigen deutschen Ehemannes vorweisen kann. Wie? Das geht wegen Punkt 1. nicht?
- Man besorgt das ungarische Ehefähigkeitszeugnis der künftigen Ehefrau bei der zuständigen Auslandsvertretung, namentlich dem Ungarischen Konsulat in München, bei dem nur die Anwesenheit des künftigen Ehemannes von Nöten ist, nicht aber dessen Ehefähigkeitszeugnis.
- Um sich an das Ungarische Konsulat in München wenden zu können, ist deren Zuständigkeit festzustellen.
- Um die Zuständigkeit des Ungarischen Konsulates in München festzustellen, muss die künftige Ehefrau ihren Wohnsitz in Ungarn aufgegeben haben, das diesbezügliche Schreiben aushändigen und sich einen neuen Personalausweis ausstellen lassen.
- Bei der Stadtverwaltung in Würzburg wird ein neuer Wohnsitz angemeldet.
- Der neue Personalausweis wird beim Ungarischen Konsulat in München eingezogen, der neue Wohnsitz in Deutschland überprüft, und stattdessen ein vorübergehender Ausweis ausgestellt. Dies aber auch nur, wenn man ein Passbild dabei hat.
- Mit dem neuen Ausweis wird von der selben Dame am selben Schalter das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
- Mit dem neuen Ehefähigkeitszeugnis erscheint man am Standesamt in Würzburg. Dort bekommt man gesagt, dass das teuer bezahlte, von einem ungarischen Konsul unterschriebene Ehefähigkeitszeugnis nach deutschem Recht nur ein halbes ist, und daher der bislang angesammelte Aktenberg – mitsamt einigen anderen kleinen Texten, Erklärungen, Formularen und sonstigen Versicherungen an Eides statt – nach Bamberg an das Oberlandesgericht geschickt werden muss, wo derzeit alle im Urlaub sind, und man mit einer zügigen Bearbeitungszeit von nur 6 Wochen rechnen kann.
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